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   BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 282/00   

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https://dejure.org/2001,25314
BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 282/00 (https://dejure.org/2001,25314)
BPatG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 33 W (pat) 282/00 (https://dejure.org/2001,25314)
BPatG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 33 W (pat) 282/00 (https://dejure.org/2001,25314)
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  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 282/00
    Auch eine solche kann aber schutzunfähig sein, wenn der Verbraucher ihre Aussage ohne weiteres erkennt und als beschreibend versteht (BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BPatGE 36, 153 - Blue Line; 36, 229 - SWEATER TOPS).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 282/00
    Auch für die Annahme eines Freihaltungsbedürfnisses ist nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ("dienen können") bei Wortneuschöpfungen ein Nachweis, dass das konkrete Markenwort bereits im Verkehr verwendet wird, nicht erforderlich (BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; GRUR 1997, 634 - Turbo II BPatG CR 1999, 217 - DataTool; BPatG Beschluss vom 7. Juli 1998, 24 W (pat) 174/97 - Quick-Fill).
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 282/00
    Auch für die Annahme eines Freihaltungsbedürfnisses ist nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ("dienen können") bei Wortneuschöpfungen ein Nachweis, dass das konkrete Markenwort bereits im Verkehr verwendet wird, nicht erforderlich (BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; GRUR 1997, 634 - Turbo II BPatG CR 1999, 217 - DataTool; BPatG Beschluss vom 7. Juli 1998, 24 W (pat) 174/97 - Quick-Fill).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 282/00
    Im übrigen ergibt sich selbst aus vermeintlich vergleichbaren Voreintragungen kein Anspruch auf Markenschutz, da die Frage der Schutzfähigkeit nicht anhand eingetragener Drittzeichen zu beurteilen ist und eine Bindung des Gerichts selbst bei einer abweichenden Eintragungspraxis nicht besteht (vgl BGH GRUR 1989, 420 -K-SÜD).
  • BPatG, 07.07.1998 - 24 W (pat) 126/97
    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 282/00
    Auch für die Annahme eines Freihaltungsbedürfnisses ist nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ("dienen können") bei Wortneuschöpfungen ein Nachweis, dass das konkrete Markenwort bereits im Verkehr verwendet wird, nicht erforderlich (BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; GRUR 1997, 634 - Turbo II BPatG CR 1999, 217 - DataTool; BPatG Beschluss vom 7. Juli 1998, 24 W (pat) 174/97 - Quick-Fill).
  • BPatG, 07.07.1998 - 24 W (pat) 174/97
    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 282/00
    Auch für die Annahme eines Freihaltungsbedürfnisses ist nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ("dienen können") bei Wortneuschöpfungen ein Nachweis, dass das konkrete Markenwort bereits im Verkehr verwendet wird, nicht erforderlich (BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; GRUR 1997, 634 - Turbo II BPatG CR 1999, 217 - DataTool; BPatG Beschluss vom 7. Juli 1998, 24 W (pat) 174/97 - Quick-Fill).
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